1. Vorwort

Aufgabe und Ziel des betreuten Innenwohnens ist es, den jungen Menschen, in die Selbständigkeit zu führen, Ausgangslage und Weg
dorthin sind sehr unterschiedlich.
Die Jugendlichen welche aus unserer Einrichtung ins Betreute Innenwohnen übertreten, haben bereits eine stabile Beziehung zu uns aufgebaut und sich das örtliche Umfeld erschlossen. Dies sind die besten Voraussetzungen um eine weitere Verselbständigung ausserhalb der Gruppe, aber  durch die ihnen vertrauten Personen und in dem ihnen bekannten Umfeld stattfinden zu lassen.


2. Grundsätze zur Erziehungsarbeit
 

Im Vordergrund steht die Bewältigung der schulischen – beziehungsweise beruflichen Anforderungen und die dafür notwendige Unterstützung, da in diesem Bereich meist die grössten Defizite liegen.

Des Weiteren muss die Verselbständigung in den Bereichen der Haushaltsführung und im Umgang mit Geld weitergeführt werden. Zudem werden den Jugendlichen weitere Möglichkeiten für eine selbständige und sinnvolle Freizeitgestaltung vermittelt. In kleinen Schritten sollen die Jugendlichen an das Betreute Aussenwohnen, in einer eigenen Wohnung, hingeführt werden. Sie übernehmen gezielt immer mehr Teilbereiche und werden auf ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben vorbereitet. Betreutes Innenwohnen erfolgt für einen, oder zwei Jugendliche im Erdgeschoss unseres Hauses.

 

3. Pädagogische Vorgehensweise


Das Hilfsangebot orientiert sich an dem Entwicklungsstand des Einzelnen und kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. In regelmässigen gemeinsamen Besprechungen wird das bereits Erreichte überprüft und neue Ziele formuliert. Je nach Entwicklung des Jugendlichen werden Inhalt und Umfang der Massnahme reduziert, bis die Jugendlichen ihr Leben selbständig im betreuten Aussenwohnen, in der eigenen Wohnung gestalten können.

 

4. Aufnahmekriterien

Die aufzunehmenden Jugendlichen sollten bereits in unserer Einrichtung gelebt haben, um eine Beziehung aufbauen und ihren Entwicklungsstand sowie ihre Fähigkeiten beurteilen zu können. Zudem ist das Mindestalter auf 14 Jahre festgesetzt.
Der Übertritt erfolgt in Absprache mit dem Jugendamt und den Erziehungsberechtigten nach erstelltem Hilfeplan und festgesetzter Kostenregelung.
 

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